FAQ

Ist eine unverbindliche Anfrage kostenlos?

Ja, die Anfrage selbst ist grundsätzlich unverbindlich und ist damit kostenlos. Sie wird mit einem Angebot beantwortet. Nur wenn ein Auftrag zustande kommt, wird der Rechtsanwalt tätig und es entsteht ein Vergütungsanspruch.
Bei einer laufenden Geschäftsverbindung kann der Auftrag auch sofort angefragt und angenommen werden.

Warum gibt es keine kostenlose Erstberatung?

Kostenlose Leistungen von Substanz müssen letztlich anderweitig gedeckt oder von anderen Kunden mitbezahlt werden. Das entspricht nicht dem Profil dieser Kanzlei.

Ist die Qualität angesichts der Preise gewährleistet?

Die eigentliche Kernleistung ist abhängig von den Fähigkeiten des Rechtsanwalts, wieviel Zeit zur Verfügung steht und welche Arbeitsmittel eingesetzt werden. Insoweit sind die Preise kostendeckend.
Jederzeitige Erreichbarkeit, ein Sekretariat oder ein Vorzimmer finden Sie aber nicht. Der Schwerpunkt liegt in der Leistung, für die Sie einen Rechtsanwalt brauchen oder wollen.

Mit welchem Zeitaufwand bei einer Vergütung nach Zeit muss ich rechnen?

Ein oberes Kostenlimit kann und wird meist vereinbart werden. Dieses beruht auf einer überschlägigen Schätzung.

Ist die erforderliche Zeit nicht subjektiv?

Ja. Man kann Arbeitsergebnisse nahezu stets hinterfragen, ändern, modifizieren, mehrfach absichern und verbessern. Es gilt, das Optimum zu treffen.

Ist genügend Erfahrung vorhanden?

Rechtsanwalt Grade hat unter anderem knapp 10 Jahre als Berufsrichter gearbeitet. Ferner war er Mitarbeiter im Unternehmensbereich und später bei einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei.

Worauf ist Rechtsanwalt Grade spezialisiert?

Er gehörte zu den besten 10-20 % der Absolventen. Beim Landgericht oder beim Amtsgericht musste er sich fachlich nicht vor den Kollegen verstecken, auch nicht bei der Staatsanwaltschaft oder beim Verwaltungsgericht. Rechtsanwalt Grade ist ein Allrounder, der das Verwaltungsrecht und das allgemeine Zivilrecht bevorzugt und sich hierauf ausrichtet. Wenn mal ein Fahrverbot oder eine Kündigungsschutzklage anfällt, stellt das aber fachlich kein Problem dar. So kleinteilig und fachlich spezialisiert ist das Recht nicht.